Bewerbungskosten können pauschal in der steuererklärung geltend gemacht und als werbungskosten abgesetzt werden. Bewerbungskosten sind werbungskosten sämtliche kosten die im rahmen einer bewerbung anfallen sind als werbungskosten steuerlich absetzbar. Wer ein steuerpflichtiges einkommen erwirtschaftet und nun zugunsten eines jobwechsels fleißig bewerbungen schreibt kann die daraus resultierenden kosten absetzen.
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