Sind die bewerbungskosten aber höher als 1 000 eur im veranlagungsjahr dann müssen bereits ab dem ersten euro alle. Auch wenn sie mehrere jobs haben können sie den pauschbetrag nur einmal in anspruch nehmen. Sollten sie allerdings keine weiteren werbungskosten im gepäck haben dann wirken sich ihre bewerbungskosten erst ab dem 1 001.
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